Wertgutachten
Das Wertgutachten nennt man auch
Schätzung oder Taxe. Das Schriftstück ist ein Gutachten, mit dem man den
Beleihungswert eines Objektes feststellt. Dieses Gutachten darf aber nur von
einem öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen bzw. von einer
Schätzungsbehörde erstellt werden.
Der Beleihungswert für ein
Grundstück wird von einem Kreditinstitut angesetzt, um zu zeigen, wie wertvoll
es ist. Um diesen Wert zu ermitteln, werden Bau- und Bodenwert, Verkehrswert und
Ertragswert zu Grunde gelegt. Aber es gibt eine Grenze. Dieser Wert darf den
festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen.
Der Bau- und Bodenwert ist der
Sachwert des Objektes. Dieser setzt sich aus dem Aufbauten eines Grundstücks
(Bauwert) und dem Wert der Grundstücksfläche (Bodenwert) zusammen. Wenn man das Grundstück bewertet, geht man
nach den ortsüblichen Preisen. Der Bauwert des Objektes wird nach den Baukosten
ermittelt.
Aber wofür ist ein Wertgutachten
notwendig. Besonders wichtig ist dieses Gutachten, wenn man ein Haus kaufen oder
verkaufen möchte. Weitere Gründe sind die Erbschaft einer Immobilie oder
scheinbar falsch bewertete Gutachten.
Aber um ein Objekt und Grundstück
zu bewerten, kann man nicht immer vom gleichen Vorgehen sprechen. Es gibt einige
verschiedene Verfahren, um den Wert festzustellen. Aber in jedem Fall wird der
Verkehrswert ermittelt. Dieser besagt, dass am Wertermittlungsstichtag das
Grundstück in Verbindung mit der Immobilie einen bestimmten Preis hat. Dieser
errechnet sich nach der Beschaffenheit und der Lage. Da der Gutachter unabhängig
arbeitet, werden persönliche Dinge nicht mit einbezogen.
Das erste mögliche Verfahren ist
das Vergleichswertverfahren. Dieses Verfahren wird aber zum größten Teil nur bei
der Ermittlung des Wertes von Immobilien genommen. Man erzielt den Wert, indem
man aus anderen Verkäufen den Kaufpreis ableitet. Als einfaches Beispiel kann
man sagen, dass der Wert, den ein Haus in der gleichen Gegend und mit ähnlichen
Eigenschaften (Lage, Größe, Nutzung usw.) schon erzielt hat, als Preis angesetzt
wird. Dies ist aber in der Realität meistens nicht machbar. Daher wird eher das
indirekte Vergleichswertverfahren angesetzt. Aus den verschiedenen Daten, die am
Ort verfügbar sind, wird dann der Grundstückswert ermittelt.
Eine weitere Möglichkeit
offenbart das Ertragswertverfahren bei gewerblichen Immobilien. Dies wird bei
Miet- und Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken angesetzt.
Um hier den Wert zu ermitteln, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt
werden. Hier spielen bestehende Verträge, Liegenschaftszinssätze oder die
Kosten, um das Grundstück zu bewirtschaften, eine Rolle. Der Preis wird somit
aus den üblichen Marktpreisen resultieren. Daher ist es auch ein
Vergleichsverfahren.
Das Sachwertverfahren ist die
dritte Möglichkeit, um ein Grundstück oder eine Immobilie zu schätzen. Dieses
Verfahren nimmt man, wenn es sich um Immobilien handelt, die nicht direkt am
Markt vermietet werden. Das sind zum Beispiel bestimmte Fabrikanlagen, Häuser,
die selbst bewohnt werden, Bahnhöfe oder militärische Einrichtungen. Man
ermittelt den Wert nicht aus den Einnahmen, die man für die Immobilie bekommt,
sondern man geht von den Herstellungskosten aus. Dieses Verfahren wird auch bei
Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen angewendet. Man bestimmt
die Kosten, die nötig wären, um das Objekt neu zu erbauen. Danach bestimmt man
die Abnutzung. Aus der Differenz erhält man dann den Wert der Immobilie.
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